Schalter
Informationen und Formulare zu den wichtigsten administrativen Abläufen in der Gemeinde, alphabetisch sortiert nach Kategorie.
A
Abfälle, Entsorgungskonzept
Für den Umbau oder Abbruch alter Liegenschaften ist ein Entsorgungskonzept wichtig, das die Trennung, Wiederverwendung, Recycling oder fachgerechte Entsorgung von Materialien wie Bauschutt und Sonderabfällen umfasst. Gesetzliche Vorgaben zur Abfallentsorgung sollen Umweltbelastungen minimieren.
Anschluss, Wasser & Kanalisation
- Wasseranschlussgesuch
- Kanalisationsanschlussgesuch
- Aufgrabungsgesuch Gemeindestrasse
- Aufgrabungsgesuch Kantonsstrasse
Alle Gesuchsunterlagen müssen 3-fach, bei kantonaler Beteiligung (Tiefbauamt etc.) 6-fach, sowie digital eingereicht werden.
B
Baugesuch
Checklisten / Hilfen
- Leitfaden zur Baueingabe
- Checkliste Baugesuchsunterlagen
- Kontaktliste zu Baugesucheingabe
- Meldekarten Baufortschritt
- Dienstbarkeitsvertrag Muster
- Weisung des Baudepartements betreffend Anforderungen an Baugesuche
Bauvorhaben
Alle Baugesuchsunterlagen müssen 3-fach, bei kantonaler Beteiligung (Denkmalpflege, Baudepartement etc.) 6-fach, eingereicht werden. Bei Bauvorhaben, welche im ordentlichen Verfahren behandelt werden, sind zusätzlich sämtliche Unterlagen in digitaler Form einzureichen.
Gebäude- und Wohnungserhebung
Bei Baugesuchen mit Wohnraum ist zusätzlich das Formular «Gebäude- und Wohnungserhebung» auszufüllen.
Bauland
Eine Übersicht der Baulandverfügbarkeit in der Gemeinde Buch finden Sie in der Schaffhauser Baulanddatenbank, welche im Geoportal des Kantons Schaffhausen integriert ist.
Bauzeitversicherung
Bei Neubauten, wesentlichen An- und Umbauten sowie umfangreichen Renovationen und Sanierungen, deren wertvermehrende Gebäudekosten Fr. 20’000.– übersteigen, ist vor Baubeginn eine obligatorische Bauzeitversicherung bei der Kantonalen Gebäudeversicherung (www.gv.sh.ch) abzuschliessen. (Art. 15, Abs. 1, Kant. Gebäudeversicherungsgesetz i.V.m. §9 der Gebäudeversicherungsverordnung).
Brandschutz
In der Schweiz regeln das Bundesgesetz über den Brandschutz und kantonale Verordnungen den Brandschutz, um Leben, Eigentum und Umwelt zu schützen. Sie umfassen den Einsatz feuerresistenter Materialien, Installation und Wartung von Brandschutzsystemen, regelmäßige Kontrollen sowie Schulungen. Die Vereinigung für Brandschutz (VKF) ist zentral für die Entwicklung und Aktualisierung der Normen.
D
Denkmalpflege
Die Denkmalpflege Schaffhausen schützt gemäss dem gesetzlichen Auftrag das bauliche Kulturerbe und berät Private und Behörden im Umgang mit Schutz- und schützenswerten Objekten.
Sie stellt Fachwissen und Finanzhilfen bei der Erhaltung von Baudenkmälern und schutzwürdigen Ortsbildern zur Verfügung.
Erfassen, Dokumentieren und Vermitteln des baulichen Kulturerbes
- Bestandesaufnahmen und Übersichtinventare.
- Einzelobjektinventare.
- Dokumentation und Archivierung: Wissenschaftliche Dokumentation der Schutzobjekte.
- Öffentlichkeitsarbeit.
Schutz der Baudenkmäler und Ortsbilder
- Bewerten und Klassifizieren von Baudenkmälern.
- Definition der Schutzziele, Antrag an Baubehörde für Unterschutzstellungen (NHG).
- Erarbeiten von generellen Erhaltungsrichtlinien als Grundlage für die Umsetzung in der Bauordnung und mittels Planungsinstrumenten.
Pflege der Baudenkmäler
- Beurteilung von Bauprojekten zuhanden der Baubehörde.
- Begleitung von Bau- und Restaurierungsmassnahmen.
- Beitragsgesuche (Finanzhilfen).
Für Bauherrschaften, deren Projekte denkmalgeschützte oder kulturell wertvolle Gebäude betreffen, ist es von entscheidender Bedeutung, die Denkmalpflege frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen.
Eine frühzeitige Zusammenarbeit ermöglicht eine umfassende Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen und trägt dazu bei, dass die historischen Werte des Gebäudes respektiert und bewahrt werden.
Dies reduziert das Risiko unerwarteter Verzögerungen oder zusätzlicher Kosten im späteren Projektverlauf und sorgt für eine reibungslose Genehmigung des Vorhabens.
Eine enge Abstimmung von Anfang an schafft Klarheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Zuständig für die Gemeinde Buch ist:
Romana Martic, MA, Bsc. ETH, cand. MAS GTA ETH Zürich
Projektleiterin Denkmalpflege, Bauberatung
E-Mail: romana.martic@sh.ch
Tel: +41 52 632 68 18
Erreichbarkeit: Dienstag und Mittwoch
E
Erdwärme
Zunächst ist eine Vorabklärung beim Kanton Schaffhausen erforderlich. Dazu werden die folgenden Formulare benötigt, die direkt beim Kanton einzureichen sind:
Nach erfolgter Vorabklärung ist das Gesuch mit den im Formular genannten Beilagen 3-fach bei der Stadt Stein am Rhein einzureichen:
Energie
Die Energiefachstelle Schaffhausen fördert nachhaltige Energie und Energieeffizienz in der Region. Sie berät zu Energiefragen, setzt Energieprogramme um, informiert die Öffentlichkeit und unterstützt Projekte für erneuerbare Energien und CO2-Reduktion.
«Gemäss §28 Energiehaushaltsverordnung überprüfen die Politischen Gemeinden die Energienachweise und führen Stichproben am Bau durch. Sie können diese Aufgabe selbst durchführen oder vom Kanton anerkannte Fachleute damit beauftragen. Als anerkannte Fachleute gelten Personen, welche auf der «Liste Private Kontrolle Schaffhausen» aufgeführt sind. Nachweise, die bereits von einer anerkannten Fachperson unterzeichnet sind, werden von den Gemeinden nur stichprobenweise (mindestens 10%) überprüft.
Mit der Privaten Kontrolle können befugte Fachleute mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass die von ihnen erstellten Energienachweise die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen und eine weitere, systematische Kontrolle durch die Behörde nicht mehr nötig ist. Diese Nachweise werden von den Bewilligungsbehörden nur noch stichprobenartig geprüft, womit der Verwaltungsaufwand und die Bewilligungsgebühren deutlich gesenkt und der Bewilligungsprozess beschleunigt werden konnten.
Damit die Qualität der Energienachweise und des Vollzuges sichergestellt werden kann, bestehen für die zur Privaten Kontrolle zugelassenen Fachleute minimale Anforderungen bezüglich Ausbildung und Berufserfahrung (Richtlinien Qualifikation für Private Kontrolle).»
Für die Visierung der Energienachweise werden auch die privaten Kontrolleure der Baudirektion Kanton Zürich zugelassen:
F
Feuerungsanlagen, Feuerpolizei
Vollständig im Gebäude aufgestellte Wärmepumpen ohne brennbare Kältemittel, Öl- und Gasheizungen bis zu einer maximalen Leistung von 350 kW, sowie deren Systemabgasanlagen, sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen, jedoch meldepflichtig. Das Formular «Übereinstimmungserklärung» ist jedoch bei jedem Gesuch einzureichen.
Zusatzgesuche – Je nach Feuerungsart
M
Merkblätter
- Merkblatt: Aufschüttungen, Abgrabungen, Pflanzungen, Terrainveränderungen
- Merkblatt: Umgebungsplan
- Merkblatt: Blitzschutzpflichtige Gebäude
- Merkblatt: Brandverhütung
- Merkblatt: Sicherheit auf Baustellen
- Merkblatt: Eigenverantwortung in Wohnbauten
- Merkblatt: Naturgefahren SIA-Norm
- Merkblatt: Sichtweiten für Grundstücksausfahrten
- Merkblatt: Radonschutz bei Neu- und Umbauten
- Merkblatt: Geländeveränderungen & Rekultivierungen
- Merkblatt: Reklamen Kanton Schaffhausen
- Merkblatt: Abstimmungs- und Wahlplakate Kanton Schaffhausen
O
Objektschutz, Naturgefahren
In der Schweiz zielt der Objektschutz darauf ab, Gebäude und Infrastrukturen vor Naturgefahren wie Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutschen und Erdbeben zu schützen. Dazu gehören bauliche und planerische Maßnahmen, wie Schutzbauten und die Regulierung von Bebauung in Risikobereichen. Bundes- und Kantonsbehörden entwickeln gemeinsam Richtlinien, um Sicherheit zu gewährleisten und die natürliche Umwelt zu schützen.
P
Praxishilfe
R
Richtlinien
S
Schutzraumbaupflicht, Befreiung
Man kann unter bestimmten Bedingungen von der Pflicht zum Bau von Schutzräumen befreit werden. Dies gilt, wenn der Bau technisch nicht machbar oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Als Alternative kann eine Ersatzabgabe entrichtet werden.
Solaranlage
Bei Errichtung einer Solaranlage ist das Meldeformular spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der Bauverwaltung im Doppel (inkl. Beilagen) einzureichen.
W
Wärmepumpe
Bei Errichtung einer Wärmepumpe ist das Meldeformular spätestens 30 Tage vor Baubeginn bei der Bauverwaltung im Doppel (inkl. Beilagen) einzureichen.
Z
B
Bestattung
Sollten Sie eine Bestattung auf dem Bucher Friedhof wünschen so füllen sie bitte das Formular Bestattungswunsch aus und senden uns dieses zu.
Bestatter
André Neidhart
Telefon: 052 740 14 33 oder 079 217 73 48
Isabel Jait
Telefon: 078 942 99 77
Kirchgemeinden
Evang.- ref. Pfarramt Pfarrer Urs Wegmüller
Bahnhofstr. 274, 8262 Ramsen
Telefon: 052 743 11 44
Email: urs.wegmueller@ref-sh.ch
Kath. Pfarramt, Pastoralraum am See und Rhy
Pfarrhofweg 241, 8262 Ramsen
Sekretariat, Claudia Gomer
Telefon: 052 740 11 18
Email: sekretariat.ramsen@kath-amseeundrhy.ch
Betreibungsregisterauszug
E
Einbürgerung
Im Folgenden finden sie die relevanten Formulare zum Thema Einbürgerung in der Gemeinde Buch:
F
Friedhofsplan
Hier finden sie den aktuellen Friedhofsplan der Gemeinde Buch.
G
Gelegenheitswirtschaft, Antrag
Hier finden sie das Formular zur Beantragung eines Gelegenheitswirtschaftspatents in der Gemeinde Buch.
H
Hunde
Wer einen Hund hält, muss diesen artgerecht halten und betreuen, insbesondere genügend Auslauf und Bewegung gewähren. Zudem muss er jederzeit dafür sorgen, dass der Hund Mensch oder Tier weder belästigt noch bedroht. Eine generelle Ausbildungspflicht für Hundehalter besteht nicht. Allerdings empfehlen wir dringend, mit jedem Hund mindestens eine Welpenspielgruppe und einen Erziehungskurs zu besuchen. Jeder Hundehalter und jeder Hund muss in der Hundedatenbank AMICUS registriert sein.
Wegleitung neue Hundehalterin oder Hundehalter
Abschluss einer Haftpflichtversicherung
1. Ihr Hund muss für eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Franken versichert sein.
Vor dem Erwerb eines Hundes
2. Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde und teilen Sie mit, dass Sie Hundehalter werden.
Die Personendaten werden durch die Gemeinde in der Hundedatenbank AMICUS erfasst
Nach dem Erwerb eines Hundes
3. Sie melden Ihren Hund innert 10 Tagen nach Erwerb auf der Gemeindekanzlei Buch an. Ist Ihr Hund noch ein Welpe, melden Sie ihn spätestens im Alter von drei Monaten an.
4. Sie lassen den Hund beim Tierarzt chippen, der Tierarzt registriert den Hund in der AMICUS-Datenbank
Sie erhalten die PetCard mit den Hundedaten
5. Sie melden Mutationen den Hund betreffend bei der Gemeinde (Abgabe, Übernahme, Tod des Tieres).
Verpflichtung
Die Anmeldung Ihres Hundes, das Bezahlen der Hundesteuer sowie das Beibringen des Versicherungsnachweises sind Vorschriften des Veterinäramtes des Kantons Schaffhausen und daher nicht freiwillig.
Registrierung von Hunden
Hundehalterinnen und Hundehalter haben ihre Hunde gemäss den Vorschriften der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung sowie dem Gesetz über das Halten von Hunden registrieren zu lassen und bei der Gemeindekanzlei anzumelden, ebenfalls sind Halteränderungen sowie das Ableben eines Hundes zu melden.
Die Registrierung von Junghunden, sowie Hunden, welche aus dem Ausland in die Schweiz mitgenommen werden, hat bei einem schweizerischen Tierarzt zu erfolgen.
Die Vorschrift, zusätzlich zum Mikrochip eine Hundemarke am Hundehalsband anzubringen, wurde per 1. Januar 2017 ersatzlos gestrichen. Es werden keine Hundemarken mehr abgegeben.
Amicus-Hundedatenbank
Sowohl das Login als auch das Passwort werden Ihnen danach schriftlich zugestellt. Unter amicus.ch können Sie sich einloggen.
Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Sie melden Abgabe, Übernahme, Ausfuhr und Tod Ihres Hundes. Weiter können Sie die PetCard nachbestellen.
Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde.
Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich an Ihren Tierarzt.
Gebühren / Marken / Hundesteuer
Der Einzug der Hundesteuer in Buch erfolgt mittels Rechnungsstellung. Die Rechnungen werden im Laufe des Monates Februar versandt.
Die jährliche Hundesteuer, inklusive des Kantonsbeitrages von 30.– Franken je Hund, beträgt:
Für den ersten Hund 150.– Franken
Für jeden weiteren Hund 180.– Franken
Pauschalabgabe für Züchter 650.– Franken
Befreiung von Abgaben:
- Hunde, die noch nicht 3 Monate alt sind
- Diensthunde der Armee und der Polizei- und Zoll-Organe
- Katastrophen-/Blindenhunde
- Hunde, die in einem Jagdrevier als Nachsuch-Hunde eingetragen sind
- Hunde, für die in einer anderen Schaffhauser Gemeinde bereits Abgaben entrichtet wurden
Rückerstattung Hundesteuer
Erfolgt das Ableben eines Hundes vor dem 30.6. des Jahres wird die Hundesteuer auf Antrag zurückerstattet.
Gefahr durch Hundekot im Futter
Immer wieder gibt es Klagen über Hundekot an Wegesrändern, auf Wiesen etc. Insbesondere von der Landwirtschaft liegen aktuelle Beschwerden vor.
Für Kühe kann das tödlich sein. Im Kot können Krankheitserreger enthalten sein, die beim Grasen auf das Vieh übertragen werden. Es hat schon soweit geführt, dass Kühe geschlachtet werden mussten, weil sie Totgeburten erlitten hatten und in einer Untersuchung Aborterreger Neospora Caninum nachgewiesen worden war.
Für manche Hundebesitzer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Hunde ihre Notdurft in den genannten Bereichen erst gar nicht verrichten. Und wenn es doch einmal passiert, wird der Hundekot von verantwortungsbewussten Hundehaltern unverzüglich wieder beseitigt. Wer einen Hund ausführt, muss ihn so beaufsichtigen, dass Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden. Die Hundehalter sind zur Beseitigung des Kots ihrer Kunde auf fremdem und öffentlichem Grund verpflichtet.
Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Verzeigung gerechnet werden.
Im Namen der Landwirtschaft bitten wir Sie eindringlich, ihre Hunde nicht auf landwirtschaftlichen Kulturflächen versäubern zu lassen. Vielen Dank an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die mithelfen, solche „Tretminen“ zu vermeiden.
Bei der Gemeindekanzlei können kostenlos Hundekotbeutel bezogen werden
Hydrantenplan
Unter folgendem Link finden Sie den Hydrantenplan für die Gemeinde Buch.
M
Mehrzweckhalle, Benutzungsgesuch
N
Notfall
Notrufnummern
Polizei: 117
Feuerwehr: 118
Sanität: 144
Toxikologisches Institut: 145
Die dargebotene Hand: 143
Ärztlicher Notfalldienst ausserhalb der Praxisöffnungszeiten: 052 634 34 00
Grenzwache: 0800 800 270
Grenzwachposten Ramsen: 052 742 83 40
Schaffhauser Polizei: 052 624 24 24
Kantonsspital: 052 634 34 34
Spitex Stein am Rhein: 0848 82 60 00
Klinik Belair: 052 632 19 00
Vogelpflegestation: 077 414 78 24
Frauenhaus: 052 213 08 78
Pro Senectute: 052 634 01 01
Notfalltreffpunkt (NTP)
Ereignisse, die unseren Alltag auf den Kopf stellen, sind jederzeit möglich. Indem wir uns auf solche Ereignisse vorbereiten, können wir die Auswirkungen und Belastungen reduzieren. Zu diesem Zweck führen die Kantone Notfalltreffpunkte ein.
Der Notfalltreffpunkt der Gemeinde Buch befindet sich bei der Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 42.
Bei Bedarf können die Treffpunkte betrieben werden, wenn andere Systeme und Services nicht mehr funktionieren, z.B. bei einem Stromausfall oder bei Verkehrs- und Versorgungsausfällen nach einer schweren Naturkatastrophe. In solchen Fällen können die Behörden die Bevölkerung in den vorbereiteten Notfalltreffpunkten künftig vor Ort direkt informieren.
Nationale Alarm-App «Alertswiss»
Mit der nationalen Alarm-App Alertswiss erhält die Bevölkerung Alarme, Warnungen und Informationen zu unterschiedlichen Gefahren direkt auf ihr Smartphone. Parallel zu den Meldungen in der App werden die Ereignisinformationen auch auf der Alertswiss-Webseite www.alert.swiss publiziert.
Die Alertswiss-App kann kostenlos in Apple Store und Google Play heruntergeladen werden.
T
Todesfall
Sie finden alle Informationen im Merkblatt für Hinterbliebene im Todesfall
Die Infomappe 1-Hilfe für Angehörige kann in der Gemeindekanzlei bezogen werden.
A
Abmeldung
Abmeldung ins Inland
- Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen.
- Im Abmeldeformular müssen Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Postanschrift, Ihr Geburtsdatum, die AHV-Nr. (ist auf der Krankenversicherungskarte aufgedruckt), das Wegzugsdatum und die Adresse in der neuen Wohngemeinde eintragen.
- Senden Sie den Niederlassungsausweis bzw. Schriftenempfangsschein an die Einwohnerkontrolle.
Der Heimatschein wird zusammen mit der Abmeldebescheinigung per Post an die neue Wohngemeinde geschickt. - Sie erhalten einen Kopie der Abmeldebescheinigung.
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde an.
Abmeldung ins Ausland
Schweizer Staatsbürger
- Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen.
- Im Abmeldeformular müssen Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Postanschrift, Ihr Geburtsdatum, die AHV-Nr. (ist auf der Krankenversicherungskarte aufgedruckt), das Wegzugsdatum und die Adresse in der neuen Wohngemeinde eintragen.
- Senden Sie den Niederlassungsausweis bzw. Schriftenempfangsschein an die Einwohnerkontrolle.
- Sie erhalten den Heimatschein und die Abmeldebescheinigung per Post zugestellt.
Ausländische Staatsbürger
- Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen.
- Im Abmeldeformular müssen Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Postanschrift, Ihr Geburtsdatum, die AHV-Nr. (ist auf der Krankenversicherungskarte aufgedruckt), das Wegzugsdatum und die Adresse in der neuen Wohngemeinde eintragen.
- Senden Sie den Ausländerausweis an die Einwohnerkontrolle.
- Sie erhalten die Abmeldebescheinigung per Post zugestellt.
Anmeldung
Schweizer Staatsbürger
Die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen oder zuzusenden:
- Anmeldeformular
- Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
- Heimatschein
- Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Kärtchen
- Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag (bei Eigentum)
Ausländische Staatsbürger
Die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen.
Zuzug innerhalb des Kantons Schaffhausen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Anmeldeformular
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Kärtchen
- Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag (bei Eigentum)
Die Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung richtet sich nach den kantonalen Gebühren.
Zuzug übrige Schweiz (Kantonswechsel)
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Anmeldeformular
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde)
- Gesuch für Kantonswechsel: Formular A1 bei EU-Bürgern
- Krankenkassen-Police (KVG) oder das Krankenkassen-Kärtchen
- Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag (bei Eigentum)
- nur Drittstaaten: Auszug aus dem Zentralstrafregister in Bern; nicht älter als 1 Monat
- nur Drittstaaten: Auszug aus dem Betreibungsregister der letzten fünf Jahre; nicht älter als 1 Monat
- nur Drittstaaten: Bestätigung, dass keine Sozialleistungen in den letzten 5 Jahre bezogen wurden
Die Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung richtet sich nach den kantonalen Gebühren.
Zuzug vom Ausland
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Anmeldeformular
- gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Arbeitsvertrag
- Gesuch für die Ausländerbewilligung: Formular A1
- Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Kärtchen
- Miet-/Untermietvertrag oder Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Formular für «Ermächtigung zur Visumserteilung» oder «Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung»
Die Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung richtet sich nach den kantonalen Gebühren.
D
Drittmeldung
Mit der Drittmeldung können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden. Die Meldung erfolgt an die Gemeinde, in welcher Ihre zu vermietende Liegenschaft steht. Gemäss Gesetz beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum des Ein- resp. Auszuges.
H
Heimatausweis
Wer sich unter der Woche ausserhalb der Gemeinde, in der er niedergelassen ist, aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis (Wochenaufenthalter). Der Heimatausweis ist in der Nebenniederlassungs- oder Aufenthaltsgemeinde zu hinterlegen und nach Ablauf der Gültigkeit bei der Einwohnerkontrolle Buch zu erneuern.
- Im Antragsformular müssen Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Postanschrift, Ihr Geburtsdatum, die AHV-Nr. (ist auf der Krankenversicherungskarte aufgedruckt), das Wegzugsdatum und die Adresse des Nebenwohnsitzes eintragen.
- Der Heimatausweis kostet Fr. 20.–
Das Formular kann per E-mail oder Post eingereicht werden.
I
Identitätskarte
Die Einwohnerkontrolle bestellt für Sie eine Identitätskarte.
Die Antragstellung einer Identitätskarte bedingt:
- Antragsformular vollständig ausgefüllt in den Briefkasten Gemeinde oder Büro Hard einwerfen oder Vorsprache am Schalter. Unbedingt Grösse der Person und Nummer der alten ID angeben.
- Bei minderjährigen Personen muss ab sofort immer die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile vorliegen (bei alleinigem Sorgerecht muss dieses nachgewiesen werden). Das bedeutet bei gemeinsamem Sorgerecht, dass entweder beide Sorgeberechtigten anwesend sein und unterzeichnen müssen oder dass für die nicht anwesende sorgeberechtigte Person eine Einwilligungserklärung ausgefüllt und mitgebracht werden muss.
- 1 Passfoto, nicht älter als ein Jahr
- Die Nummer der alte Identitätskarte
- Bei Verlust oder Diebstahl der Identitätskarte eine Verlustanzeige der Schaffhauser Polizei.
Gebühren für Identitätskarten inkl. Porto
- Identitätskarte Erwachsene
Fr. 70.00 - Identitätskarte Kind (bis 18 Jahre)
Fr. 35.00
Ausstellungsfristen der Ausweise
- Die Ausstellungsfrist beträgt in der Regel 10 Arbeitstage.
- Die Ausweise werden direkt von der Herstellerfirma eingeschrieben an die Zustelladresse gesandt.
P
Pass und Identitätskarte
Benötigen sie sowohl einen Reisepass oder/und eine Identitätskarte melden sie sich vorgängig beim Passbüro des Kantons Schaffhausen (052 632 74 78 oder passbuero@sh.ch).
Da die Wartezeit ca. einen Monat beträgt, bitten wir Sie dringend um frühzeitige Kontaktaufnahme.
Weitere Informationen finden sie auf dem Merkblatt für Schweizerpass und Identitätskarte.
S
Strafregisterauszug
Sie möchten einen Strafregisterauszug bestellen? Bestellungen werden direkt vom Bundesamt für Justiz in Bern bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass das Ausstellen eines Strafregisterauszugs kostenpflichtig ist (CHF 20.–). Als Zahlungsmöglichkeiten werden Kreditkarte, PostFinance Card oder TWINT bzw. Vorauszahlung per Einzahlungsschein akzeptiert.
T
Todesfall
Sie finden alle Informationen im Merkblatt für Hinterbliebene im Todesfall
Die Infomappe 1-Hilfe für Angehörige kann in der Gemeindekanzlei bezogen werden.
W
Wohnsitzbestätigung
Wohnsitzbescheinigungen werden für alle möglichen Angelegenheiten benötigt, so zum Beispiel bei Einbürgerungen, Rentenansprüchen oder einer Heirat.
- Im Antragsformular müssen Sie Ihren Namen und Vornamen, Ihre Postanschrift, Ihr Geburtsdatum und die AHV-Nr. (ist auf der Krankenversicherungskarte aufgedruckt) eintragen.
- Der Heimatausweis kostet Fr. 20.–
Das Formular kann per E-mail oder Post eingereicht werden.
S
Steuersoftware, juristische Personen
Sie wollen Ihre Steuererklärung digital ausfüllen? Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen und die entsprechende Software für Ihre individuellen Bedürfnisse. Wählen Sie das für Sie benötigte Jahr und Betriebssystem.
Steuersoftware, natürliche Personen
Sie wollen Ihre Steuererklärung digital ausfüllen? Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen und die entsprechende Software für Ihre individuellen Bedürfnisse. Wählen Sie das für Sie benötigte Jahr und Betriebssystem.